Thema des Monats:
Anpassung der deutschen Speicherfüllstandsvorgaben

06|2025

Anpassung der deutschen Speicherfüllstandsvorgaben

Erscheinungsdatum: 06.06.25
Einzelausgabe bestellen

seit dem 6. Mai ist die neue Bundesregierung im Amt. Schon in den Tagen davor hatten die Koalitionsparteien ihre Minister und Ministerinnen bekannt gegeben. Alle Personalspekulationen, über die ich in der vergangenen Ausgabe berichtet hatte, erwiesen sich als falsch. Bundesministerin für Wirtschaft und Energie ist Katherina Reiche, bisher Vorsitzende der Geschäftsführung von Westenergie. Jemand, der die CDU sehr gut kennt, hatte schon Ende März gesagt, Reiche werde Ministerin. Ich habe dies damals nicht glauben wollen, da ich mir einfach nicht vorstellen konnte, dass Reiche bereit ist, vermutlich sehr deutliche Gehaltseinbußen hinzunehmen. Zudem hatte sie ihre Karriere aus der Politik in die Wirtschaft geführt. Aber offensichtlich ist sie ein „Political Animal”. Die meisten Vertreter der Energiewirtschaft zeigten sich sehr erfreut über die Berufung und hoffen auf eine pragmatische Weiterentwicklung der Energiewende mit einer größeren Technologieoffenheit. Mal schauen, ob und wie lange die Begeisterung anhält. Einzelne Gesprächspartner fragten, ob Reiche und ihr neues Führungsteam wirklich einen Plan und den generellen Überblick über Energiethemen haben. Einer der ersten Aufschläge von ihr war wenig vielversprechend. Vollmundig kündigte sie an, das Betriebsverbot für alte Heizkessel abzuschaffen. Das Verbot war – mit vielen Ausnahmen – unter Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) 2020 in das Gebäudeenergiegesetz eingefügt worden. Es betrifft grundsätzlich Gas- und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden. In der Ausgabe finden Sie, liebe Leserinnen und Leser, selbstverständlich mehr zu der Personalie Reiche, ihren Start und auch zu anderen Personalien der neuen Bundesregierung.

Vermutlich eher ermüdend dürften die vielen Speichervermarktungen in dieser Ausgabe sein. Chronistenpflicht! Den Grund für die Vermarktungsflut finden Sie im Thema des Monats. Mit einer neuen Füllstandsverordnung und abgeschwächten Füllstandsvorgaben hat das Wirtschaftsministerium die Vermarktungsflut ausgelöst. Warum sich die Verordnung auch sehr kritisch lesen lässt, habe ich selbstverständlich ebenfalls aufgeschrieben. Ende des Monats wurde deutlich, dass man sie wohl kritisch lesen „muss”. In Süddeutschland könnte die Verordnung und der Umgang mit ihr durch das Wirtschaftsministerium eine veritable Speicher- und Versorgungskrise auslösen.

Portrait von Dr. Heiko Lohmann

Unterschrift von Dr. Heiko Lohmann

Dr. Heiko Lohmann
Freier Mitarbeiter energate

E-Mail schreiben +49 30 8824005


Thema des Monats: Anpassung der deutschen Speicherfüllstandsvorgaben

In der letzten Ausgabe (energate Gasmark 05/25) hatte ich über eine mögliche Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) berichtet, die deutschen Speicher-Füllstandsvorgaben anzupassen. Der BNetzA-Präsident Klaus Müller hatte im März bei einer Konferenz ein solches Vorhaben angedeutet.

1.1 Die neue Füllstandsverordnung

Quasi in den allerletzten Zügen hat die alte Bundesregierung dies dann auch tatsächlich umgesetzt. Am 28. April um 14:07 Uhr verschickte das BMWK den Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherfüllstandsverordnung – GasSpFüllstV) an die einschlägigen Verbände zur Konsultation. Am Dienstag um 12:00 Uhr lief die Frist für Stellungnahmen ab. Am Mittwoch, den 30. April, hat das Bundeskabinett in seiner letzten Sitzung der Verordnung zugestimmt. Am 5. Mai wurde die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie gibt sehr differenziert Füllstände vor:

• Für die meisten Speicher sinkt die Vorgabe zum 1. November von 90 auf 80 Prozent.

• Für die Speicher Bad Lauchstädt, Frankenthal, Hähnlein, Rehden, Stockstadt und Uelsen sinkt die Vorgabe auf 45 Prozent.


2. Rahmenbedingungen

2.3 Nachhaltigkeitsnachweise für Kraftstoffe

Mögliche Betrugsfälle bei nachhaltigen Kraftstoffen sorgen weiter für Unruhe im Biokraftstoff- Sektor. Im Mai hat die Initiative Klimabetrug Stoppen, ein Zusammenschluss von Verbänden und Unternehmen aus dem Biokraftstoff-Bereich, auf Konsequenzen hingewiesen, die sich aus dem deutschen Prinzip des Vertrauensschutzes im Zertifikatehandel ergeben. Eine Anlage in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat vermeintlich abfallbasiert HVO-Kraftstoff produziert. Dies wurde auch von einer Zertifizierungsorganisation, ISCC, zertifiziert. Entsprechend wurden für die Mengen Nachhaltigkeitsnachweise ausgestellt. Allerdings geht selbst die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mittlerweile davon aus, dass die Anlage nicht existiert und die Zertifikate gefälscht wurden. Dennoch hat die BLE die zwischenzeitlich gesperrten Nachweise im Mai freigegeben. Wenn Händler solche Nachweise gutgläubig erworben haben, gilt eben der Vertrauensschutz, deshalb können sie auf die THG-Quote angerechnet werden. Der Vertrauensschutz müsse ohne Wenn und Aber reformiert werden, um solche Fälle zu verhindern und Händler anzureizen, genauer zu prüfen, welche Nachweise sie kaufen, fordert die Initiative.


3. Marktentwicklung

3.2.4 Erdgasförderung in Deutschland

2024 ist die Erdgasförderung in Deutschland um knapp vier Prozent auf 4,16 Mrd. m³ gesunken. Der Bundesverband Erdgas, Erdöl Geoenergie (BVEG), hat die Zahlen in seinem Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Der Verband ist aber optimistisch, dass unter der neuen Bundesregierung die „heimische Förderung wieder auf der Agenda ist”, so Hauptgeschäftsführer Ludwig Möhring anlässlich der Vorstellung des Berichts. Der Koalitionsvertrag enthalte die notwendigen industriepolitischen Weichenstellungen. Möhring hofft aber, dass sich nicht nur die Produktion aus konventionellen Lagerstätten stabilisieren lasse, sondern die neue Bundesregierung auch zum Dialog bezüglich einer Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten bereit sei. Dann ließen sich bis zu 20 Prozent des Gasabsatzes in Deutschland auch im Land gewinnen, zeigt er sich überzeugt.

 

Portrait von Gregor Renker
Gregor Renker
Key Account Manager

Häufig gestellte Fragen

Was ist der energate Gasmarkt?

Der energate Gasmarkt liefert Fach- und Führungskräften der Gasbranche aktuelle Informationen und Hintergründe zum deutschen und internationalen Gasmarkt. Das Medium erläutert fachkundig die wichtigsten Entwicklungen aus den Bereichen Markt, Recht, Politik und Unternehmen. Darüber hinaus bietet der energate Gasmarkt Insiderinformationen wie Marktgerüchte und Personalien.

Was ist der energate Jahresreport Gas?

Der energate Jahresreport Gas zeichnet die wichtigste Marktentwicklungen des Jahres nach und gibt einen fundierten Ausblick auf die kommenden Monate. Gasexperte und Insider Dr. Heiko Lohmann analysiert relevante Ereignisse aus Politik, Recht und Regulierung sowie zu Erzeugung, Infrastruktur und Handel. Darüber hinaus informiert der Report über Veränderungen in der Unternehmenslandschaft und zeichnet in Marktberichten Preisentwicklungen nach. Top-Entscheider aus der Branche nutzen den Jahresreport Gas als kompakte Jahreschronik sowie zur Einschätzung künftiger Marktentwicklungen.

Wie oft erscheinen die Publikationen und in welcher Form sind sie verfügbar?

Der energate Gasmarkt erscheint monatlich. Abonnenten erhalten den energate Gasmarkt als Print- und PDF-Ausgabe in deutscher und englischer Sprache. Der Jahresreport Gas erscheint jährlich (Anfang Dezember).

Kann ich auch einzelne Ausgaben des Gasmarktes beziehen?

Auf dieser Webseite ist der Kauf einzelner Ausgaben als Print- oder PDF-Version per Rechnungskauf oder per Kreditkarte bzw. PayPal möglich.

Was kostet ein Abonnement des energate Gasmarktes und was kostet der Jahresreport?

Ein Abonnement des energate Gasmarktes (Einzellizenz) kostet 110,- Euro/Monat (zzgl. MwSt.). Eine Ausgabe des Jahresreport Gas kostet regulär 390,- Euro (zzgl. MwSt.).

Gibt es Sonderkonditionen, falls mehrere Mitarbeiter in einem Unternehmen den Gasmarkt erhalten möchten?

Bei mehreren Gasmarkt-Empfängern in einem Unternehmen reduziert sich der Preis der zweiten und aller weiteren Lizenzen deutlich. Gerne machen wir Ihnen ein faires Angebot für Team- oder Unternehmenslizenzen!

Was bringt mir eine Registrierung?

Für die Bestellung des energate Gasmarktes bzw. des energate Jahresreport Gas ist ein kostenloser energate-Account erforderlich. Registrierte Nutzer erhalten am Erscheinungstag des energate Gasmarktes einen Überblick über die Inhalte der aktuellen Ausgabe per Mail.

Ich möchte den energate Gasmarkt bzw. den energate Jahresreport Gas gerne digital lesen. Wo finde ich meine E-Paper-Version?

Als Abonnent des energate Gasmarkt bzw. als Käufer des energate Jahresreport Gas erhalten Sie neben der Printausgabe auch eine E-Paper-Version. Diese finden Sie unter online.energate-gasmarkt.de. Loggen Sie sich hier bitte mit Ihren energate-Zugangsdaten ein.