Der Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan (NEP) Gas und Wasserstoff enthält im Grunde viele Premieren: • Erstmals hat den Plan die Koordinierungsstelle Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff (KONEP) erstellt.
• Erstmals führen die Fernnetzbetreiber (FNB) keine eigene Konsultation durch. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 02. September gleichzeitig die Konsultation der Szenariorahmen für Strom und Gas begonnen. Auch dies passiert zum ersten Mal.
• Auch die Berücksichtigung von Wasserstoff stellt natürlich eine Premiere dar.
• Der Planungszeitraum wurde verlängert. Im Gesetz heißt es, die Szenarien müssen die klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung der nächsten zehn bis 15 Jahre sowie bis 2045 berücksichtigen. Konkret bedeutet dies aufgrund einer BNetzA-Vorgabe, einen ersten Planungszeitraum bis 2037 und einen zweiten Zeitraum bis 2045.
• Die Berücksichtigung der Klimaziele heißt, dass die FNB erstmals bei der Szenario- Bildung ausdrücklich einen „Top-Down- Ansatz" verfolgen müssen. Ausgangspunkt sind die politischen Ziele und nicht die Bedarfsmeldungen der Verteilnetzbetreiber, beziehungsweise die Kapazitätsanfragen von Kraftwerken, Speichern oder LNG-Terminalbetreibern. Diese sind aber „angemessen“ zu berücksichtigen.
Die rechtlichen Grundlagen für diese neue Ausgestaltung des Szenariorahmens und dann auch des Netzentwicklungsplans sind im letzten Jahr in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit den §§ 15a-e eingefügt worden. Im Folgenden zu einzelnen Premieren und ihren Umsetzungen. [...]