Thema des Monats: Interview mit Stefan Koburger, Geschäftsführer Montana Energie
Die Montana-Gruppe ist seit 2008 im Endkundenmarkt für Gas tätig. Sie kommt aus dem Mineralölhandel und hatte sich sehr früh entschlossen, das Gasgeschäft als zweites Standbein zu entwickeln. Seit etlichen Jahren gehört auch der Stromvertrieb zum Energiegeschäft. Das Unternehmen nennt keine Zahlen, aber der Strom- und Gasvertrieb ist in den letzten Jahren ständig gewachsen, auch in Österreich ist Montana im Energievertrieb aktiv. Stefan Koburger, Geschäftsführer und Mitglied der Eigentümer-Familie, versicherte mir im Gespräch, das Geschäft sei profitabel und mittlerweile umsatzstärker als der Mineralölhandel. In dem Interview hat er auch die Geschäftsstrategie erläutert und erklärt, warum der Gasvertrieb für ihn noch auf längere Zeit kein Auslaufmodell ist.
ener|gate Gasmarkt: Montana ist im Gasvertrieb ganz erfolgreich und war auch während der Krisenzeiten am Markt präsent…
Koburger: …wir waren nicht immer präsent. Wir richten uns konsequent nach wirtschaftlichen Aspekten aus. In Marktphasen, in denen es für uns keinen Sinn macht, sind wir beispielsweise aus dem Vertrieb über die Portale ausgestiegen. Der Vertrieb läuft dann allein über unsere Homepage, gestützt durch eigene Marketingmaßnahmen.
Gebäudeenergiegesetz
Am 08. September hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der vor der Sommerpause vorliegenden Version (ener|gate Gasmarkt 08–09/23) verabschiedet. Vor der Sommerpause hatte das Bundesverfassungsgericht die Abstimmung gestoppt. Die Fraktionen der Regierungsparteien hatten die unveränderte Verabschiedung angekündigt. Ganz auszuschließen ist nicht, dass der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann wieder vor dem BVG klagt. Dass er seine Mitwirkungsrechte wieder verletzt sieht, hat er schon angekündigt. Der Bundesrat verzichtet vermutlich auf einen Einspruch gegen das Gesetz. Es steht Ende September auf der Tagesordnung
Entscheidend für die Umsetzung des neuen GEG werden die kommunalen Wärmepläne sein. Das entsprechende Gesetz ist aber noch nicht verabschiedet. Zudem müssen kommunale Wärmepläne erst Mitte 2026 vorliegen (ener|gate Gasmarkt 08–09/23). Baden-Württemberg könnte aber eine Vorreiterrolle einnehmen, da das Bundesland zuerst verpflichtende kommunale Wärmepläne eingeführt hatte.
Europäische Wasserstoffbank
Die Generaldirektion Klimaschutz (DG Climate Action) hat am 29. August die Bedingungen für die erste Wasserstoffausschreibung veröffentlicht, die im Rahmen des Konzeptes einer europäischen Wasserstoffbank erfolgen soll (ener|gate Gasmarkt 05/23). Finanziert wird diese Ausschreibung aus dem europäischen Innovationsfonds. 800 Mio. Euro stehen zur Verfügung. Gefördert wird die Produktion von Wasserstoff im Transportsektor (Wasserstoff als erneuerbarer Kraftstoff nicht biogenen Ursprungs (Hydrogen RFNBO)) aus neuen Elektrolyseuren. Die Kriterien für den erneuerbaren Strom, der in der Elektrolyse genutzt wird, sind im Delegierten Rechtsakt zur RED II festgelegt. Gefördert werden nur einzelne neue Anlagen (Pooling ist nicht möglich). Sie müssen im Europäischen Wirtschaftsraum (EU, Island, Lichtenstein und Norwegen) errichtet werden. Die Mindestleistung beträgt 5 MWel. Die Förderung erfolgt für zehn Jahre. Die Anlagen müssen spätestens fünf Jahre nach dem Zuschlag in Betrieb gehen. Geboten wird eine Subvention auf die Produktionskosten in Euro/Kilogramm für eine vom Produzenten definierte Menge. Die Subventionsobergrenze liegt bei 4,50 Euro/Kilogramm, zudem darf kein Projekt mit mehr als einem Drittel des Gesamtbudgets gefördert werden