THEMA DES MONATS: Der Wasserstoffproduzent HH2E. Gespräch mit HH2E-Vorstand Andreas Schierenbeck
HH2E wurde 2021 von Alexander Voigt initiiert und dann von Andreas Schierenbeck mitgegründet. Die Idee: an alten Kraftwerks- oder Industriestandorten Elektrolyseure möglichst standardisiert zu errichten, in einer ersten Phase mit einer Gesamtkapazität von jeweils 100 MW und einer Produktion von 6.000 Tonnen Wasserstoff. In einer nächsten Phase soll die Kapazität an den einzelnen Standorten auf ein GW skaliert werden. Eine Besonderheit des Konzeptes: Die Elektrolyseure werden mit einer Batterie kombiniert. Ich habe mit Andreas Schierenbeck über den Stand der Entwicklungen gesprochen.
ener|gate Gasmarkt: Herr Schierenbeck, wenn ich es richtig verstehe, kombinieren Sie in ihren geplanten Anlagen einen Elektrolyseur mit einer Batterie, um eine möglichst hohe Auslastung des Elektrolyseurs zu gewährleisten.
Schierenbeck: Ich sehe es in zwei Dimensionen. Wir möchten zum einen die Spitzen von der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien kappen, die sonst abgeregelt werden. Diese Stunden sind besonders günstig und sollen dann in der Batterie gespeichert werden. Das wird sich beim Ausbau erneuerbarer Energien noch verstärken, weil der Netzausbau nicht schnell genug hinterherkommt. Die zweite Dimension ist in der Tat die Optimierung der Betriebsstunden des Elektrolyseurs. Er kann dann viel länger und viel konstanter um den optimalen Arbeitspunkt herumlaufen. Das macht viele Prozessschritte bei der Elektrolyse deutlich einfacher...
Transformation von Erdgasverteilnetzen
In der vergangenen Ausgabe hatte ich über die Studie von Agora Energiewende „Ein neuer Ordnungsrahmen für Energieverteilnetze“ berichtet. Die Studie hatte im Wesentlichen drei Ergebnisse: 1. Bis 2045 müssen Gasverteilnetze weitgehend stillgelegt oder zurückgebaut werden. 2. Über die Stilllegung oder Umwidmung auf den Betrieb von Wasserstoff sollte im Rahmen einer um eine kommunale Energieverteilstrategie erweiterte kommunale Wärmeplanung entschieden werden. 3. Der Regulierungsrahmen sollte so angepasst werden, dass ein geordneter und mit einer akzeptablen Kostenverteilung verbundener Ausstieg aus den Erdgasnetzen möglich ist...
Unabhängigkeit der BNetzA
Anfang September 2021 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, die BNetzA sei nicht ausreichend unabhängig von politischen Vorgaben (ener|gate Gasmarkt 10/21). Vor allem die Ermächtigungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Bundesregierung, per Verordnung zentrale Elemente der Entgeltbedingungen zu bestimmen, verletze die europäischen Regulierungsvorgaben, argumentierten die Richter. Anfang Mai hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf einer EnWG-Novelle vorgelegt, der die EuGH-Entscheidung umsetzen soll. Die Verordnungsermächtigungen werden gestrichen, im EnWG werden die Festlegungskompetenzen der BNetzA definiert. Auch formale Anforderungen an die BNetzA-Entscheidungen, Beschwerde- und Rechtsverfahren werden teilweise neu definiert...