Für die VNG war 2022 ein schwieriges Jahr. Unter dem Strich stand ein Verlust von 337 Mio. Euro (nicht 450 Mio. Euro, wie ich nach falscher Interpretation von Zahlen im EnBW-Geschäftsbericht in der vergangenen Ausgabe geschrieben hatte). Das angepasste Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) lag bei minus 205 Mio. Euro. 2021 wurde noch ein Konzerngewinn von 141 Mio. Euro erzielt, bei einem EBIT von plus 225 Mio. Euro. Dennoch, und das fand ich ganz beeindruckend, war die Jahrespressekonferenz Anfang April nicht von Krisenstimmung geprägt. Dank der Ausgleichszahlungen der Bundesregierung für einen Teil des Verlustes aus dem Vertrag mit Gazprom Export (ener|gate Gasmarkt 04/23), dem Vergleich mit SEFE zu dem WIEH-Vertrag (ener|gate Gasmarkt 11/22) und der Kapitalerhöhung hat VNG den Verlust verkraftet. Der VNG-Vorstand denkt verstärkt über die zukünftige Rolle des Unternehmens insbesondere in einer Wasserstoffwirtschaft nach. Auch wenn die Strategie VNG 2030+ mittlerweile ein paar Jahre alt ist, hatte ich in diesem Jahr bei der Bilanzpressekonferenz zum ersten Mal den Eindruck, der Vorstand hat zumindest eine nachvollziehbare Idee hat, wie ein zukünftiges Geschäftsmodell für die VNG in ihrer Struktur funktionieren könnte. Dazu später mehr. Zuerst ein wenig zur Vergangenheit und Gegenwart des Unternehmens...
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VNG
- Erscheinungsdatum:
- 04.05.2023
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Angesichts der Diskussionen um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wäre diese Novelle ein würdiges Thema des Monats gewesen. Aber aus technischen Gründen lag diesmal der Redaktionsschluss relativ früh (24. April). Und richtig hitzig wurde es erst nach der Verabschiedung des Entwurfs durch das Kabinett am 19. April. Persönlich finde ich an dem Gesetz gut, dass damit die Dekarbonisierung des Wärmemarktes sehr prominent auf die Agenda kommt. Bisher waren die Ansätze dazu eher halbherzig. Wenn man nun die Heftigkeit der Diskussion berücksichtigt, ist die bisherige Zurückhaltung nachvollziehbar. Im Wärmemarkt bei Bestandsgebäuden verlässt Energiewende jede Komfortzone. Aber es nutzt ja nichts; wenn die Klimaschutzziele erreicht werden sollen, muss man an das Thema ran. Grundsätzlich gut finde ich auch, dass bei der Erfüllungsoption Wasserstoff die Verteilnetzbetreiber einen Transformationspfad für das Netz vorlegen müssen. Aber insgesamt ist der Gesetzentwurf schwierig.
Vor allem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt im Grunde auf die beiden Erfüllungsoptionen Wärmepumpen und grüne Fernwärme. Dabei wird vorausgesetzt, dass dies vor allem bei den Wärmepumpen auch funktioniert. Das heißt, dass sowohl der Ausbau erneuerbarer Energien und von Übertragungs- und Verteilnetzen planmäßig erfolgt als auch das Angebot und die notwendige Technologieentwicklung bei den Wärmepumpen. Beim letzten Punkt sind die Hersteller optimistisch. Die abrupte und rigide Vorgabe ab 2024, allein um das Mantra „bloß keine neue Gasheizung“ umzusetzen, finde ich problematisch. Klar, da vor allem Wasserstoff (noch?) nicht zur Verfügung steht, gibt es aktuell keine Lösung, die mit minimalinvasiven Eingriffen auskommt. Verfechter von Wasserstofflösungen müssen die ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff zeigen, nicht nur behaupten. Ich hätte mir aber gewünscht, die möglichen Wirkungen eines steigenden CO2-Preises genauer zu prüfen und kommunale Wärmekonzepte stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Zudem sollte man zu Beginn den Fokus vielleicht auf die Dekarbonisierung der Fernwärme legen, da dies bestehende Systeme nutzt. Mal schauen, was der Gesetzgebungsprozess noch bringt. Was wird passieren, wenn sich ansonsten nichts ändert? Die Zahl der neu eingebauten Gasheizungen wird 2023 steigen und anschließend werden bestehende Systeme möglichst lange genutzt. Meine Sorge ist, dass die Bundespolitik so eine Art Energiepreisbremse-2.0-Erlebnis haben wird.
Nun habe ich Sie das ganze Editorial mit meinen halbgaren Überlegungen zum GEG gequält. Aber in dem Heft gibt es noch mehr zu lesen, tun Sie es mit Freude.
Anfang April hatten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf offiziell die Länder- und Verbändeanhörung gestartet. Verbände und Länder hatten immerhin einige Tage, darunter die Ostertage, um ihre Stellungnahmen zu formulieren. Gegenüber dem Entwurf vom Februar, der nur inoffiziell in Berlin kursierte (ener|gate Gasmarkt 04/23), gibt es einige Änderungen, die aber meines Erachtens nichts Entscheidendes an der Struktur des Gesetzes und der darin enthaltenen Strategie zur Dekarbonisierung des Wärmemarktes ändern: Erneuerbare Wärme aus Wärmenetzen und Wärmepumpen sollen die beiden zentralen Technologien in der Wärmeversorgung werden. Der neue Entwurf konkretisiert, unter welchen Bedingungen auch Wasserstoff eine Erfüllungsoption sein kann...
Im September 2022 hatte Ursula von der Leyen, die Präsidentin der EU-Kommission, die Gründung einer europäischen Wasserstoffbank angekündigt (ener|gate Gasmarkt 10/22). 3 Mrd. Euro wollte die Kommission dafür zur Verfügung stellen. Die Konzeptidee ähnelte der Konzeption der deutschen H2Global-Stiftung (ener|gate Gasmarkt 08-09/22). Wasserstoffproduktion soll dadurch angereizt werden, dass potenzielle Produzenten in einer Auktion die minimale Subvention angeben, die sie für eine wirtschaftliche Produktion benötigen. Am 16. März 2023 hat die EU-Kommission in einer Mitteilung an das EU-Parlament und den Rat die Pläne für eine europäische Wasserstoffbank präzisiert. Vorweg: Das Konzept ist interessant, zeigt aber auch, dass die EU bei einem solchen Fördermechanismus im Fahrersitz sitzen möchte. Ausgangspunkt der Kommissionsüberlegungen - dies nur zur Erinnerung - ist das Ziel einer Produktion von 10 Mio.Tonnen Wasserstoff aus erneuerbaren Energien in der EU und ein Import von weiteren 10 Mio. Tonnen...
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