Natürlich war im November der partielle Gaspreisdeckel das alles beherrschende Thema und ein neues Lehrstück dafür, mit welcher Geschwindigkeit in Krisenzeiten Politik und Gesetze gemacht werden können. Mit allen Risiken und Nebenwirkungen einer solchen beschleunigten Gesetzgebung. Der zeitliche Ablauf: Am 26. Oktober wird ein erster Entwurf eines „Gesetzes über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme“ (EWSG) bekannt. Am 31. Oktober hat die Experten-Kommission Gas und Wärme ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Am 01. November kursierten in Berlin die ersten Eckpunkte für eine Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen. Am 02. November hat das Bundeskabinett seinen finalen Entwurf eines „Gesetzes über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme“ (EWSG) verabschiedet und damit das Gesetzgebungsverfahren gestartet. Am 07. November führte der Bundestag eine Anhörung zum EWSG durch. Am 11. November wurde ein erster Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme“ veröffentlicht. Er enthielt noch etliche Leerstellen. Unter anderem stand in § 3 (Entlastung der Letztverbraucher im Anwendungsbereich des EWSG) mit Absatz 4 eine „Platzhalter: „Sonderregelung für Erstreckung auf Januar und Februar“...