THEMA DES MONATS Das THE-Marktgebiet
Am 1. Oktober wird auch Gas-Deutschland vereinigt sein. Dann startet das THE-Marktgebiet. Das heißt, wenn Sie, liebe Leserinnen und Leser diese Ausgabe in Händen oder auf Ihrem elektronischen Schreibtisch halten, wissen Sie, ob der Start reibungslos funktioniert hat. Torsten Frank und Sebastian Kemper, zwei der Geschäftsführer des nicht mehr ganz neuen Marktgebietsverantwortlichen (MGV) Trading Hub Europe sind ganz optimistisch, dass es funktionieren wird. Quasi als Fußnote: Nicht mehr ganz neu, weil die Gesellschaft schon seit dem 01. Juni am Start ist und bisher die beiden bestehenden Marktgebiete betreibt.
Die Vorbereitungen, auch die IT-technischen, sind abgeschlossen. Spannend wird sein, ob am 01. Oktober der Regelenergiehandel und der Zugang zum VHP-Portal sofort reibungslos funktionieren: „Das erste Mal Regelenergiemanagement für ganz Deutschland ist mit Sicherheit etwas, das auch für uns sehr spannend ist“, sagte Kemper. Der gesamte Regelenergiehandel liegt mit dem THE-Start bei dem ehemaligen GASPOOL- (jetzt THE)- Dispatching-Team unter Leitung von Heiko Bock.
Beide Geschäftsführer zeigten bei aller Zuversicht durchaus Respekt vor der Komplexität, die bei der Zusammenlegung zu bewältigen war: „Das ist schon Hochreck geworden“, machte Frank es plastisch. „Nunmehr 14 anstelle von acht Dispatchern sind dann einfach auch eine organisatorische Herausforderung“, nannte Kemper als Beispiel. Die IT-Systeme für den Regelenergiehandel mussten ebenfalls neu programmiert werden.
Wasserstoff-Netzentgeltverordnung
Am 06. September hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Referentenentwurf für die Wasserstoff-Netzentgeltverordnung (H2NEV) zur Konsultation veröffentlicht. Für Unmut sorgte die sehr kurze Frist von vier Tagen, die den Verbänden für eine Stellungnahme zur Verfügung stand. Allerdings enthielt die Verordnung auch keine wirklich großen Überraschungen.
Die H2NEV macht keine konkreten Vorgaben, wie die Netzbetreiber auf Basis der Kostenregulierung ihre Entgelte bestimmen. Die wichtigsten Zahlen fehlten in dem Entwurf: Die Höhe der Eigenkapitalverzinsung für neue und existierende H2-Pipelines. Dazu sollten die Marktteilnehmer in ihren Stellungnahmen Vorschläge machen, die das besondere Risiko des Baus und Betriebs einer Wasserstoffleitung berücksichtigen. Dieser Zinssatz soll dann so lange gelten, bis die BNetzA erstmals einen Zinssatz festlegt. Dieser soll frühestens ab dem 01. Januar 2028 angewendet werden, heißt es in dem Referentenentwurf.
Entscheidung des europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der BNetzA
Am 02. September hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung bezüglich der unzureichenden politischen Unabhängigkeit der BNetzA verkündet. Die EU-Kommission hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. Ein zentrales Argument: Die Verordnungsermächtigungen für die Bundesregierung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erlauben Vorgaben für die Arbeit der BNetzA, die mit der in den Richtlinien festgelegten Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde nicht vereinbar seien. Im Januar war der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen dieser Argumentation gefolgt (ener|gate Gasmarkt 02/21). Die finale Entscheidung des Gerichts kommt deshalb wenig überraschend. Das Gericht argumentiert unter anderem, durch die Richtlinien in Verbindung mit den Verordnungen und Netzkodizes seien die Vorgaben für die Arbeit der Regulierungsbehörden ausreichend konkret und bestimmt.
Die meisten Verbände und Energierechtsexperten in Deutschland sehen die Entscheidung des EuGH sehr kritisch und halten nationale rechtliche und politische Vorgaben für unerlässlich und auch verfassungsrechtlich geboten. Über das Verhältnis von europäischem und nationalem Recht wird in Europa aktuell insgesamt kontrovers und intensiv diskutiert, dazu passt auch diese Entscheidung mit dem klaren Vorrang für europäisches Recht.