THEMA DES MONATS L-Gas-Regelenergie im NCG-MarktgebietL-Gas-Regelenergie im NCG-Marktgebiet
Im Januar erreichten die Handelspreise für Gas in Südostasien absolute Rekordhöhen (ener|gate Gasmarkt 02/21). Dies sorgte für viel Aufregung und erhebliche Diskussionen unter Händlern. Auch die Internationale Energie Agentur (IEA) meldete sich zu Wort. Die Preiskapriolen zeigten den Reformbedarf bei den Marktregeln in Südostasien.
Aber viel höhere Preise wurden in den lokalen Märkten für L-Gas-Regelenergie im NCG-Marktgebiet im Januar und Februar aufgerufen. Der höchste Stundenpreis wurde am 27. Januar für 103 MW zur Lieferung von 6:00 Uhr bis 7:00 Uhr in der L-Gas-Zone West bezahlt. Es waren schlappe 390 Euro/MWh. Der Spaß kostete NCG – beziehungsweise die Bilanzkreisverantwortlichen; verrechnet wird über das Bilanzierungsumlagekonto – 40.170 Euro.
Nun sind Kapriolen im Markt für lokale Regelenergie nicht so ganz ungewöhnlich. ener|gate Gasmarkt hat auch schon häufiger darüber berichtet (zuletzt in Ausgabe 01/21). Aber so extrem und gehäuft ist das Phänomen seit Einführung von GABi Gas 2.0 im Oktober 2015 beziehungsweise des lokalen Regelenergiehandels an der EEX im April 2016 noch selten aufgetreten.
RahmenbedingungenRegulierung von Wasserstoffnetzen
Am 10. Februar wurde der Gesetzesentwurf zur Regulierung von Wasserstoffnetzen vom Bundeskabinett verabschiedet. Faktisch ist es eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) (ener|gate Gasmarkt 02/21). Obwohl Verbände der Betreiber von Erdgasnetzen, aber auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) fundamentale Kritik an dem Ansatz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) übten, wurden gegenüber dem Referentenentwurf nur relativ geringe Änderungen vorgenommen, die synoptisch in Tabelle 1 dargestellt sind. Die meisten Änderungen waren schon in einer ersten überarbeiteten Version des Entwurfs enthalten, die Anfang Februar kursierte. Einige Änderungen erfolgten dann aber erst in der Kabinettsfassung.
Die wohl insgesamt wichtigste Änderung ist der Verzicht auf eine horizontale und vertikale rechtliche Trennung des Betriebs von Wasserstoffnetzen von allen anderen Aktivitäten im Energiesektor eines Unternehmens. Dieses Legal Unbundling war nicht Teil der BMWi-Eckpunkte vom Dezember, die Basis des Gesetzesvorschlages sind