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Titel der Ausgabe:

NatGAS-Insolvenz

Erscheinungsdatum:
07.11.2019
In dieser Ausgabe:

Thema des Monats ist dieses Mal die natGAS-Insolvenz. Über natGAS habe ich im Oktober sehr viele Gespräche geführt. Viele davon haben sich zufällig ergeben, weil das Thema schon alle Marktteilnehmer betrifft. Mit natGAS ist eben kein kleiner Marktteilnehmer in Konkurs gegangen, sondern eine Handels- und Vertriebsgesellschaft mit vielen Kontakten sowie Handels- und Vertriebspartnern. Was ich unter anderem aus den Gesprächen gelernt habe: Einige Händler sind wohl zur polnischen PGE Gruppe gegangen, die in Berlin einen Stromhandel etabliert hat. NatGAS will wohl weitermachen und vor allem das Vertriebsgeschäft fortführen und deshalb die aktuellen Kundenbeziehungen halten. Da natGAS einer der Pioniere im liberalisierten Gasmarkt ist, habe ich nicht nur die Geschichte der Insolvenz und ihrer Folgen, sondern auch eine kleine natGAS-Historie aufgeschrieben.

Das Kapitel zum Gastransport ist – wie so häufig – lang. Wenn meine Analysen richtig sind, hat die neue Konsultation zum KAP+-Verfahren große Bedeutung. Meines Erachtens bewegt sich die BNetzA ganz entscheidend auf die FNB und anderen Marktteilnehmer zu, sodass die Frage der Kapazitätsermittlung und Bereitstellung eine vernünftige Lösung bekommen könnte. Offen ist dabei weiter aber die Frage der Kostenanerkennung. Angeblich soll sich auch bei dem Thema die zuständige Beschlusskammer auf die FNB zubewegen.

Thema des Monats: NatGAS-Insolvenz

Am 26. September hat natGAS Insolvenz angemeldet. In der vergangenen Ausgabe wurde im Impressum schon auf eine mögliche Insolvenz des Potsdamer Gasanbieters natGAS hingewiesen. NatGAS hat in den vergangenen Jahren intensiv versucht, sich von der Abhängigkeit des Gasvertriebs und -Handels zu lösen. Natürlich wurde auch Strom angeboten, aber vor allem hat das Unternehmen versucht, ein Dienstleistungsgeschäft zu entwickeln. Schwerpunkte dabei waren die Direktvermarktung, die Integration von dezentralen Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien in einem virtuellen Kraftwerk und der Aufbau einer Flexibilitätsvermarktung. Funktioniert hat dies nicht wirklich.

ener|gate Gasmarkt hat seit Dezember des vergangenen Jahres über die Verkaufsabsichten der drei großen Gesellschafter S.E.T. Energy Trading (34,4 %), Marquard & Bahls (Mabanaft) (29,7 %) sowie Petrogem (Vitol) (25,01 %) berichtet. Die drei haben wohl erfolglos ihre Anteile am Markt angeboten. Für viele Marktbeobachter überraschend hatte die Friedrich Scharr KG (6 %) ein Vorkaufsrecht partiell ausgeübt und den Marquard & Bahls-Anteil erworben (ener|gate Gasmarkt 09/19). Im Grunde fast parallel zu dem Verkaufsprozess war der langjährige Vorstandsvorsitzende Jörg Bauth im Juni entlassen worden. Allerdings berichten viele Quellen, dass sich eine Verschlechterung der Situation bei natGAS schon seit längerem abgezeichnet hat. 2018 soll das Unternehmen mit „Kampfpreisen“ Kunden für die Direktvermarktung von anderen Anbietern abgeworben haben. Resultat war angeblich ein Verlust von rund fünf Millionen Euro in der Direktvermarktung im Jahr 2018. Im Gashandel soll ein ähnlich hoher Verlust angefallen sein.

MarktentwicklungKAP + Festlegungsverfahren

Die zuständige BNetzA-Beschlusskammer (BK) 7 hat bei dem Festlegungsverfahren KAP+ eine ziemliche Kehrtwende vorgenommen. Sie kann sich jetzt vorstellen, in Zukunft die Kapazitätsvergabe für das gemeinsame Marktgebiet „Trading Hub Europe (THE)“ auf der Grundlage von § 9 Absatz 3 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zu regeln. Die von den Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) vorgeschlagenen marktbasierten Instrumente (MBI) könnten den gleichen Status erhalten, wie die im § 9 Absatz 3 GasNZV als Instrument zur Kapazitätsabsicherung genannten Lastflusszusagen. Diese Überlegung findet sich in der zweiten Konsultation der BK 7 zu KAP+, die am 11. Oktober veröffentlicht wurde. Aus Sicht von ener|gate Gasmarkt ist die zweite Konsultation ein großer Fortschritt.

Die Aussicht, in Zukunft die Kapazitätsbereitstellung auf Basis des § 9 Absatz 3 GasNZV zu regeln, ist positiv für das neue Marktgebiet. Es wäre ein schlechtes Signal für den internationalen Gashandel, dauerhaft für die Regulierung der Kapazitätsbereitstellung eine europäische Regulierung zu bemühen, die eindeutig nicht für diesen Fall erdacht wurde.