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Titel der Ausgabe:

Bilanzierungs- und Konvertierungsumlagen

Erscheinungsdatum:
07.11.2018
In dieser Ausgabe:

In dieser Ausgabe findet sich eine ziemlich lange Box mit den Entwicklungen rund um „erneuerbares“ Gas beziehungsweise erneuerbaren Wasserstoff. Es ist schon beeindruckend, mit welcher Intensität das Thema verfolgt wird. Ich habe lange gezögert, ob es wohl gerechtfertigt ist, auch das Projekt ELEMENT EINS von Gasunie, Thysssengas und TenneT schnöde in dieser Box zu erwähnen. Sollte das Projekt nicht prominenter gewürdigt werden? Aber ich fand dann, es passt dazu und es soll das Projekt ja auch nicht abwerten. An dem Projekt zeigt sich eine der ganz drängenden Fragen für die schnelle Weiterentwicklung der Power-to-Gas-Technologie (PtG oder P2G): Ist es gerechtfertigt die Anlagen zum Teil der regulierten Asset Base zu machen? Die BNetzA sagt sehr strikt: Nein! Für dieses Nein gibt es durchaus gute Gründe, denn die Netzbetreiber könnten so zum Händler für grünes Gas/Wasserstoff werden. Aber selbst Marktteilnehmer, die diese grundsätzliche Skepsis teilen, glauben, dass man doch noch mal etwas differenzierter über den Regulierungsrahmen nachdenken sollte. Ich war ganz beeindruckt, wie bei einer Veranstaltung (Chatham House Rules) auch mit hochrangigen Vertretern der Stromnetzbetreiber zwei Dinge deutlich wurden: Erstens, P2G wird eher früher als später benötigt, um Stromnetze zu entlasten, allein schon, weil der Stromnetzausbau an seine Grenzen kommt. Zweitens müsse man überlegen, ob denn nicht wenigstens das Eigentum an den Anlagen bei den Netzbetreibern liegen könnte, der Betrieb aber durch Dritte erfolgt. Wahrscheinlich kann man nicht allein die BNetzA für eine adäquate Regelung für P2G-Anlagen verantwortlich machen. Es dürfte auch eine Änderung des rechtlichen Regulierungsrahmens notwendig sein. Nur die ernsthaften Diskussionen, ob und was notwendig ist und welche Alternativen bestehen, sollten schnell geführt werden.

Thema des Monats: Bilanzierungs- und Konvertierungsumlagen

Die massiven Erhöhungen bei den Bilanzierungs- und Konvertierungsumlagen vor allem bei NCG sorgen nach wie vor in der Branche für schlechte Stimmung und Diskussionen. In der letzten Ausgabe hatte ener|gate Gasmarkt über das Rumoren in Händlerkreisen wegen der NCGKonvertierungsumlage berichtet. NCG und Gaspool haben die Berechnungsgrundlagen für die Konvertierungsumlagen mittlerweile veröffentlicht. Dazu aber erst etwas später. Zuerst zu den letzten Diskussionen um die Bilanzierungsumlagen und einen Briefwechsel. Im Folgenden wird es vor allem um NCG gehen. Die Diskussion fokussiert sich derzeit auf diesen Marktgebietsverantwortlichen (MGV). Die Veränderungen bei den Umlagen waren besonders hoch – und vor allem deutlich höher als erwartet.

Berechnungsgrundlage Konvertierungsentgelt und Konvertierungsumlage

Beide MGV haben im Ende August, beziehungsweise im September, die Berechnungsgrundlagen für das Konvertierungsentgelt und die Konvertierungsumlagen veröffentlicht. Es ist deutlich mehr Lektüre als die vier Seiten, die beide MGV zu den Bilanzierungsumlagen veröffentlicht haben. Leider sind die beiden Berichte durchaus unterschiedlich, ein Vergleich ist nicht in jedem Punkt direkt möglich. Der Bericht von NCG ist insgesamt deutlich ausführlicher.