Das Akronym GASAG stand einmal für „Berliner Gaswerke AG“. Und auch wenn sich das Unternehmen von einem lokalen Gasanbieter zu einem Energieunternehmen entwickelt hat, bleibt die GASAG-Gruppe der größte lokale deutsche Gasversorger mit rund 14.000 Kilometern Rohrnetz und fast 765.000 installierten Gaszählern. Die Dekarbonisierung des Wärmemarktes stellt deshalb für den Berliner Versorger eine besondere Herausforderung dar. Georg Friedrichs ist seit drei Jahren Vorstandvorsitzender des Unternehmens. Der Jurist hat vorher für den GASAG-Anteilseigner Vattenfall rund 20 Jahre in verschiedenen Führungspositionen gearbeitet und war beispielsweise für die Umsetzung großer Offshore Wind-Projekte verantwortlich. Ich habe mit ihm über die Zukunft des Erdgasgeschäfts und die Alternativen gesprochen. In dem Gespräch gab es für mich eine Überraschung: GASAG gehört zu den 16 regionalen und lokalen Verteilnetzbetreibern, die Leitungen in das Wasserstoff-Kernnetz eingebracht haben.
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Interview mit Georg Friedrichs, Vorstandsvorsitzender GASAG
- Erscheinungsdatum:
- 06.09.2024
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Hoffentlich haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, im Juli oder August entspannt Urlaub machen können. Energiewirtschaftlich und energiepolitisch war vor allem im Juli einiges los. Ein zentrales Ereignis war selbstverständlich die Einreichung des Antrags für das Wasserstoffkernnetz durch die Fernleitungsnetzbetreiber (FNBs) am 22. Juli. Aber auch die letzten Meter, besser Tage, waren für die FNBs noch hürdenreich. Ausgerechnet der kleinste (in Kilometer Fernleitungsnetz) unter den FNBs hatte Bedenken, ob denn die beihilferechtliche Genehmigung der EUKommission wirklich wasserdicht ist. Aber lesen Sie selbst in dieser Ausgabe. Ohne zu viel Wasser in den Euphorie-Wein zu gießen, der bei Abgabe des Antrags herrschte: Wie viele Kilometer Wasserstoff-Kernnetz wirklich gebaut werden, ist völlig offen. Die rund 10.000 Kilometer, die in dem Antrag stehen, werden es nicht werden. Eine Quelle, die sehr nahe an vielen FNBs ist, sagte mir sehr klar, für die Anteilseigner vieler Netzbetreiber sei das Finanzierungskonzept so unattraktiv, dass man Investitionen nur im geringen Umfang tätigen werde.
Im Juli erblickte dann unter anderem auch die vorerst letzte Version der Kraftwerksstrategie das Licht der Welt und IPCEI-Förderbescheide wurden feierlich überreicht. Ein Grund für die Aktivitäten war wohl die vermeintliche Einigung bei dem Haushalt 2025 und damit auch dem weiteren Finanzierungskonzept des Klima- und Transformationsfonds. Wie vieles bei dieser Regierung, erwies sich leider auch diese Einigung als Chimäre.
Am 05. Juli hatten sich Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner nach angeblich insgesamt 80 Stunden trilateraler Gespräche vermeintlich auf den Haushalt für 2025 geeinigt. Die damals vereinbarte Übertragung von nicht ausgegebenen Mitteln in den Haushalt, die der KfW zur Finanzierung der Energiepreisbremsen zur Verfügung gestellt wurde, erwies sich aber als verfassungsrechtlich problematisch. Am 16. August wurde dann – wieder nach langen von heftigen Kontroversen begleiteten Gesprächen – eine neue Vereinbarung erzielt. Die fehlenden Mittel erhöhen nun schlicht die globale Minderausgabe auf ein Rekordniveau von 12 Mrd. Euro. Auch das könnte verfassungsrechtlich wohl problematisch sein. Aber mir geht es ja um Energiewirtschaft und nicht um Verfassungsrecht. Bei Einigung Nummer eins betonte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dass an dem Klima- und Transformationsfonds keine weiteren Abstriche vorgenommen wurden. Dies galt nach der Einigung Nummer zwei nicht mehr. Es erfolgen Kürzungen bei den einzelnen Positionen. Für den Wasserstoffmarkthochlauf sollen rund 400 Mio. Euro weniger zur Verfügung stehen. Zudem erwartet die Bundesregierung, dass rund 9 Mrd. Euro der globalen Minderausgabe dadurch erbracht werden, dass Mittel aus dem KTF nicht abgerufen werden. Außerdem bleibt natürlich offen, ob in den weiteren Haushaltsberatungen im Parlament weitere Anpassungen erfolgen und ob denn nicht doch das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Haushalt 2025 beschäftigt (Energiewirtschaft ist eben nicht ganz unabhängig vom Verfassungsrecht).
Ende März hatte der staatliche Gaskonzern SEFE die vollständige Übernahme der WIGA angekündigt. WIGA ist die Holdinggesellschaft für die Fernleitungsnetzbetreiber GASCADE und die NEL Gastransport. NEL Gastransport ist an der NEL-Pipeline zu 51 Prozent beteiligt und ist Betreiber der Pipeline (ener|gate Gasmarkt 04/24). Die Transaktion musste von der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission (DG COMP) doppelt genehmigt werden. Die beihilferechtliche Genehmigung von DG COMP für die Rekapitalisierung von SEFE enthält Verhaltensauflagen für das Unternehmen sowie auch einige Restriktionen für Investitionen. Aber ein Kauf von Netzgesellschaften ist in den Auflagen ausgeschlossen. DG COMP hatte die beihilferechtliche Genehmigung Ende März so angepasst, dass dem Erwerb von Netzgesellschaften ausdrücklich zugstimmt wurde. Wintershall Dea war der Verkäufer des 50,02-Prozent- Anteils an WIGA. Am 28. Mai 2024 hat DG COMP dann die Übernahme auch wettbewerbsrechtlich ohne weitere Prüfung in einem vereinfachten Verfahren genehmigt.
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